Die Grundlage einer erfolgreichen und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch, oder eher deshalb, möchten wir einige Punkte im Voraus erklären:
Für unser Angebot / Ihren Auftrag gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- An den von uns zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Hat uns der Besteller Angebotsunterlagen überlassen, gehen wir davon aus, dass dem Besteller die entsprechenden Verwertungsrechte zustehen. Insoweit stellt uns der Besteller gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter bezüglich evtl. Urheberrechtsverletzungen frei.
- Die Art der Auftragsausführung ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung. Unsere Liefertermine sind freibleibend. Kommt es bei uns oder unseren Lieferanten zu Verzögerungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern.
- Es gelten die vereinbarten Preise; die Zahlung hat unverzüglich nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge zu erfolgen. Der Besteller kommt nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sodass der Besteller weiterhin zur Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet ist.
- Wir verwenden Naturstoffe, wobei das Material möglichst zusammenpassend ausgewählt wird. Naturbedingte Verschiedenheiten in Korn, Farbe und Struktur, beispielsweise Flecken, Adern, Poren, Einsprengungen und Schattierungen sind keine Materialfehler, sondern Naturspiele. Muster sind daher unverbindlich.
- Bei hellen Gesteinen können sich im Laufe der Zeit aufgrund ihres Eisenanteils farbliche Veränderungen ergeben.
- Farbfassungen auf Stein (z.B. Schrifttönung) verblassen witterungsbedingt.
- Geringfügige Abweichungen in Maßen sind produktionsbedingt nicht auszuschließen und deshalb kein Grund zur Reklamation.
- Wir garantieren: Die Erstellung von Grabanlagen auf Friedhöfen wird nach den allgemein gültigen Richtlinien entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf Flachfundamenten ausgeführt. Für Schäden infolge von Bodensetzungen und ähnlichen natürlichen Ursachen haften wir nicht.
- Treten Mängel auf und werden sie fristgerecht beanstandet, so sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Der Besteller kann erst weitergehende Rechte geltend machen, wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Monaten nachdem der Mangel entdeckt wurde, angezeigt werden; ansonsten ist die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen ausgeschlossen.
Stand 22.09.2025